Nutzungsregeln
Diese Regeln ergänzen die noch fertigzustellende Mitgliedschaftsvereinbarung. Das Anmeldeformular ist weiterhin eine Vorschau und löst keine Buchung aus.
1. Sorgfältige Nutzung
Das Mitglied behandelt Räume, Möbel, technische Geräte und sonstige Ausstattung sorgfältig und nutzt sie ausschließlich im vereinbarten Umfang. Es weist mitgebrachte Mitarbeitende, Mandanten und sonstige Gäste auf die Nutzungsregeln hin und wirkt auf deren Einhaltung hin.
2. Konkrete Gefahren vermeiden
Das Mitglied trifft die nach den Umständen erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen, um Schäden zu vermeiden. Ist eine konkrete Gefahr von Gewalt oder Sachbeschädigung erkennbar, darf der Termin in den Räumen nicht begonnen werden. Tritt eine solche Gefahr während eines Termins auf, ist dieser zu unterbrechen oder zu beenden, soweit dies ohne Eigen- oder Fremdgefährdung möglich ist. JZ Management ist unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist erforderlichenfalls die Polizei oder der Rettungsdienst zu verständigen.
Eine rechtliche Betreuung, Behinderung oder Erkrankung allein ist kein Ausschlussgrund. Entscheidend ist die konkrete Gefahrensituation.
3. Schäden und Mängel melden
Bereits bei Nutzungsbeginn erkennbare Schäden oder Mängel sowie während der Nutzung entstandene Schäden sind JZ Management unverzüglich mitzuteilen. Soweit gefahrlos und zumutbar, sind weitere Schäden zu verhindern und der Vorfall durch eine sachliche Beschreibung sowie Fotos des Sachschadens zu dokumentieren. Personen und vertrauliche Unterlagen sollen dabei nicht abgebildet werden. Das Mitglied unterstützt die Aufklärung im zumutbaren und rechtlich zulässigen Umfang.
4. Haftung und Kostenersatz
Das Mitglied haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die es durch eine schuldhafte Verletzung seiner vertraglichen Pflichten verursacht. Dies gilt auch bei einer schuldhaften Verletzung der vorstehenden Hinweis-, Schutz- und Meldepflichten. Das Verschulden gesetzlicher Vertreter und solcher Personen, deren sich das Mitglied zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, wird nach § 278 BGB zugerechnet. Ob dies auf mitgebrachte Personen zutrifft, richtet sich nach deren Funktion und dem konkreten Geschehen. Die bloße Bestellung als rechtlicher Betreuer begründet keine verschuldensunabhängige Haftung für betreute Personen.
Besteht eine Ersatzpflicht, sind insbesondere erforderliche Reparatur- oder gegebenenfalls Ersatzbeschaffungskosten im gesetzlich ersatzfähigen Umfang zu ersetzen. Normale Abnutzung durch vertragsgemäße Nutzung wird nicht berechnet. Eine pauschale Neuwertentschädigung oder Vertragsstrafe wird nicht erhoben. Unmittelbare gesetzliche Ansprüche gegen die Person, die den Schaden verursacht hat, bleiben unberührt; derselbe Schaden wird nicht doppelt ersetzt.
5. Hausrecht und weitere Nutzung
JZ Management kann zur Abwehr einer konkreten Gefahr gefährdende Nutzungen unterbrechen und erforderlichenfalls Personen zum Verlassen der Räume auffordern. Weitergehende Rechte bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverletzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
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